Vorab zur Klarstellung: Ich bin zufriedener 1&1 Kunde, was den Bereich Webhosting angeht. Nachdem man bei 1&1 mit meinem Kommentar zu der neuen Kampagne “Kundenzufriedenheit” offensichtlich nicht einverstanden war und diesen gelöscht hat, eben auf diesem Wege:
Sehr geehrter Herr D’Avis,
da kann man Ihnen nur viel Erfolg wünschen und hoffen, dass 1&1 mit seinen DSL-Kunden zukünftig gesetzeskonform umgeht.
[...]
Übrigens gilt das Widerrufsrecht nicht nur nach meiner Rechtsauffassung auch für Vertragsverlängerungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Roland Ehle
Mein konkreter Kritikpunkt war ein Angebot von 1&1 zum sogenannten 4DSL-Tarif mit bis zu 16.000 KB/s zu wechseln und den bestehenden Vertrag um weitere 24 Monate zu verlängern (mich lockte die höhere Bandbreite). Als man mir mitteilte, dass eine höhere Geschwindigkeit nicht möglich sei, habe ich von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und rechtzeitig widerrufen.
Und so war die Reaktion von 1&1:
Sehr geehrter Herr Ehle,
Ihre Mail vom 04.11.2007 haben wir erhalten. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Das Widerrufsrecht besteht bei Neuabschluss eines Vertrages.Bei Ihrem Tarifwechsel handelt es sich um eine von Ihnen beauftragte Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Daher besteht leider kein Widerrufsrecht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Rückwandlung nicht mehr möglich ist.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
[...]
Nein Verständnis hatte ich keines und habe deshalb den Rat der CT befolgt und den DSL-Anschluss endgültig gekündigt.




[...] und noch ein hinweis, dass 1&1 die kommentare zu dem blogeintrag zensiert. die koennen schon was… share and [...]