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Feinstaubplakette bei Kurzzeitkennzeichen

Mein Wohnort Frankfurt am Main wurde vollständig zur Umweltzone erklärt, d.h. man benötigt eine Feinstaubplakette, wenn man nach Frankfurt fahren möchte.

Dieser Tage stellte ich mir die Frage, wie es mit der Verpflichtung bei Fahrzeugen mit Überführungskennzeichen (den ehemals roten Nummernschildern) aussieht. Die Antwort fand ich bei www.frankfurt.de:

In Frankfurt am Main brauchen außerdem keine Plakette und keine Ausnahmegenehmigung:

[...]

Fahrzeuge bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit roten Kennzeichen nach § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.

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